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Wie im anderen Forum in diesem Thread berichtet wird, kommt es per 09.01.2021 zu Intervalldehnung und ähnlichen. In wie weit ist denn dies bei den Ausschreibungen berücksichtig? Kann man dort so einfach Leistungen "reduzieren"? Gibt es Grenzwerte? Oder müssen diese dann neu ausgeschrieben werden?Vielen Dank für eure Informationen im Voraus.
VII.3. Fahrplanänderungen, die zu einer nachweislichen Verminderung oder Erhöhung der dem Vertragzugrundeliegenden Nutzkilometergesamtsumme im Ausmaß von weniger als 10% führen, sind ebenfalls ohneÄnderung des Entgeltsatzes durchzuführen. Bei Änderungen, die zu einer über 10% liegenden Verminderung oder Erhöhung führen, gelten die Bestimmungen der WSTW 9313, Punkt 7 Ausgabe 22. 5. 2018. Die WL verpflichten sich, die Fahrplanänderungen so rasch als möglich, wenn möglich spätestens 28 Tage vor Inkrafttreten des neuen Fahrplanes zu übermitteln.
Die WL richten jetzt mehr Schaden mit dieser Maßnahme an, als Nutzen.